Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Illustratorin und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Illustratorin. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr dieses Projekts, auch solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch abgeschlossen werden.
2. Aufträge
Von der Illustratorin übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Illustratorin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird sie deren Nutzungs- und sonstige Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und an den Auftraggeber übertragen.
3. Vergütung
Änderungen der Inhalte, die nicht im Angebot aufgeführt sind, sowie Korrekturrunden, die die im Angebot aufgeführte Korrekturrundenanzahl überschreiten, werden nach vorheriger Absprache mit dem Stundensatz, bzw. Tagessatz der beauftragen Illustratorin in Rechnung gestellt. Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
der Entwurfsvergütung (Layout und Konzept)
der Werkzeichnungsvergütung (Reinzeichnung und Bereitstellung aller benötigten Dateiformate)
der Übertragung der Nutzungsrechte.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Layouts, Skizzen und reprofähiger Dateien sind vergütungspflichtig. Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben der Illustratorin zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung geleisteten Arbeiten. Dabei entfallen 1/3 auf die Entwurfsvergütung, 1/3 auf die Werkzeichnungsvergütung und 1/3 auf die Nutzungsrechte. Der Auftraggeber gerät mit einer ausstehenden Rechnung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er diese nach Ablauf von 28 Tagen nach Ablieferung nicht beglichen hat, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Illustratorin anerkannt sind.
5. Nutzungsrechte, Eigentum und Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht an allen Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die sie erstellt oder erstellen lässt, wird nicht übertragen. Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe sind nur zur Erleichterung der Entscheidungsfindung des Auftraggebers und zum internen Gebrauch durch ihn und die Illustratorin bestimmt. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht übertragen. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechte-Übertragung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Illustratorin. Über den Umfang der Nutzung steht der Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen keine (Mit-)Rechte des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen der Illustratorin, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung der Illustratorin auf den Auftraggeber über. Zur Aufbewahrung ist die Illustratorin danach nicht verpflichtet. Die Illustratorin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die mittels Computer erstellt wurden, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Alle von ihr erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der Illustratorin zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Illustratorin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen
und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Illustratorin die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, die Illustratorin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie der Illustratorin unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
7. Freigaben
Vor Produktionsbeginn sind die Werkzeichnungen, Daten, Entwürfe oder sonstigen Vorlagen vom Auftraggeber schriftlich freizugeben.
8. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen, bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Die Lieferverpflichtungen der Illustratorin sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Illustratorin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Illustratorin beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
8. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrags genießt die Illustratorin Gestaltungsfreiheit. Trifft ihre Illustration nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel ihrer Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von der Illustratorin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von der Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar. Soweit ein von der Illustratorin zu vertretender Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Auf Schadensersatz haftet die Illustratorin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt. Soweit die Illustratorin Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider) lediglich an den Auftraggeber durchreicht, beschränkt sich ihre Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern die Illustratorin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zu Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von der Illustratorin erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen der Illustratorin die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat der Illustratorin sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung hinzuweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die der Illustratorin vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderlichen Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die die Illustratorin im Auftrag des Auftraggebers ins Internet stellt, liegt im Innenverhältinis ausschließlich beim Auftraggeber. Wird die Illustratorin, gleich aus welchen Gründen, als Störer oder Verantwortliche im Sinne des Teledienstgesetzes oder des Mediendienste-Staatsvertrages oder anderer Normen in Anspruch genommen, so stellt sie der Auftraggeber von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. Soweit die Schadensersatzhaftung der Illustratorin nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Illustratorin fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Die Illustratorin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz der Illustratorin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für die Änderungen des Schriftformfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.